Im November 2000 wurde der Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geändert, um Gewalt in der Erziehung zu ächten. Der Absatz 2 § 1631 ist reichlich klar: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Die verschärfte Gesetzeslage scheint aber immer noch nicht jedem klar zu sein: Immer wieder behandeln Eltern ihre Kinder wie den letzten Dreck, beschimpfen sie auf offener Straße oder schlagen sie sogar. Die Reaktion von Passanten und Zeugen ist oft die gleiche: "Das hat noch keinem geschadet."
Dennoch ist es oberste Bürgerpflicht, sich auch hier sofort einzumischen. Auch wenn es einen ja „nichts angeht“ - die Eltern müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass körperliche Bestrafungen oder entwürdigende Äußerungen ein klarer Rechtsverstoß sind.
Allerdings gehört dazu ein gehöriges Maß an Zivilcourage – und die hat hierzulande wahrlich nicht jeder. Wegschauen scheint nach wie vor die beliebteste Tugend in Deutschland zu sein.
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2 Kommentare:
Statt neuer Gesetze, die in meinen Augen aus Kinder Früherwachsene machen, sollte die Regierung Beispiele der "idealen" Erziehung zeigen. Ich verstehe solche Gesetze als Unfähigkeit der Gesellschaft sich mit autoritärer Erziehung zu befassen. Orientierungslosigkeit ist dann das Ergebnis. Die körperliche Bestrafung ist auch fragwürdig. Meine Eltern haben gewusst, wo die Schmerzgrenze liegt und manchmal das Hinternversohlen tat weniger weh, als Worte, die man unter Stress vor sich losgelassen hatte. Zivilcourage ist gefragt nur in Fällen des eindeutigen Missbrauchs der Kinder, weil die Einmischung des Dritten in die Erziehung als zusätzliches Stressfaktor wirken kann. Erstens manchmal versteht er gar nicht den Kontext und zweitens durch das Einwirken von fremder Person ist die Intimität der Kind-Elternbeziehung verletzt.
@anonym: Guter Gedanke, steckt viel Wahrheit drin. Aber ab wann ist ein Missbrauch tatsächlich eindeutig?
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