Montag, 8. Dezember 2008

Schau hin!

Im November 2000 wurde der Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geändert, um Gewalt in der Erziehung zu ächten. Der Absatz 2 § 1631 ist reichlich klar: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Die verschärfte Gesetzeslage scheint aber immer noch nicht jedem klar zu sein: Immer wieder behandeln Eltern ihre Kinder wie den letzten Dreck, beschimpfen sie auf offener Straße oder schlagen sie sogar. Die Reaktion von Passanten und Zeugen ist oft die gleiche: "Das hat noch keinem geschadet."
Dennoch ist es oberste Bürgerpflicht, sich auch hier sofort einzumischen. Auch wenn es einen ja „nichts angeht“ - die Eltern müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass körperliche Bestrafungen oder entwürdigende Äußerungen ein klarer Rechtsverstoß sind.
Allerdings gehört dazu ein gehöriges Maß an Zivilcourage – und die hat hierzulande wahrlich nicht jeder. Wegschauen scheint nach wie vor die beliebteste Tugend in Deutschland zu sein.